REACH-, RoHS-Konformität
                 
                 
                 

                Verpflichtungserklärung

                 
                 

                Unsere Materialien und Betriebsmittel sind nur in geringem Maße oder nur mittelbar betroffen:
                Lediglich ein sehr kleiner Teil unseres Produktangebots ist unmittelbar von der Richtlinie betroffen, der größere Teil nur mittelbar: in Geräte (Fertigprodukte), die in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen, integrierte Komponenten.

                Ungeachtet dessen hat sich Schneider Electric dazu entschlossen, die RoHS-Konformität mit Priorität zu behandeln und sich weit über die Anforderungen der Richtlinie hinausgehend zu verpflichten:

                • Seit Juli 2006 wird die Konformität von Produkten, die unmittelbar in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen oder die häufig in Geräte integriert werden, die in den Geltungsbereich fallen, gewährleistet.
                • Durch Unterstützung der Systemintegratoren und Maschinenhersteller sind Erstausrüster und Distributoren dazu in der Lage, die aus dieser Richtlinie erwachsenden Pflichten zu erfüllen.
                • Durch aktive Mitwirkung bei der kontinuierlichen Suche nach Ersatzmaterialien, die den Anforderungen an Produktqualität und Produktleistungsfähigkeit in vollem Umfang entsprechen, unter konsequenter Einbeziehung der eigenen Zulieferer.
                • Durch Mitwirkung bei Sensibilisierungskampagnen zur Erzielung einer einheitlichen Betrachtungsweise und Auslegung der Richtlinie sowie zur Ausarbeitung von Leitvorschlägen zu ihrer Implementierung.
                • Durch Vorbereitung des Nutzungswegfalls der sechs Stoffe aus dem Niederspannungs-Produktangebot bis Dezember 2008, sogar einschließlich Produkten, die nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen.

                In Frankreich ist im Rahmen der FIEEC (Verband der elektrotechnischen und elektronischen Industrie in Frankreich) ein bedeutendes Kooperationsabkommen auf den Weg gebracht worden, mit dem zwei Ziele verfolgt werden:

                • Gewährleistung einer einheitlichen Betrachtungsweise und Auslegung des Geltungsbereichs der Richtlinie,
                • Realisierung eines erläuternden, praxisorientierten Leitfadens (FIEEC, Gimelec).
                  Auf europäischer Ebene werden diese Maßnahmen durch Einbeziehung der Berufsfachverbände der einzelnen Mitgliedstaaten flankiert: ZVEI (Deutschland), GAMBICA (Vereinigtes Königreich), ANIE (Italien), AFME (Spanien), AGORIA (Belgien) usw.

                Die Zielsetzungen dieser organisationsübergreifenden Zusammenarbeit sind:

                • Entwicklung einer einheitlichen Betrachtungsweise und Auslegung der Richtlinie gemäß dem EU-Leitfaden (ORGALIME).
                • Schaffung praxistauglicher Werkzeuge zur Umsetzung der Richtlinie: Entscheidungsbaum, Liste der verbotenen / zugelassenen Produkte.
                • Organisation des Ablaufs bei der Umsetzung der Richtlinie.
                  
                 
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                ORGALIME

                ORGALIME ist ein Verband des europäischen Maschinenbaus, der Elektroindustrie und der Metallverarbeitung.

                 

                FIEEC

                Die von der FIEEC (Frankreich) veröffentlichte FIEEC-Richtlinie stellt eine gemeinsame Vision der Elektroindustrie.