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Für Schneider Electric hat die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Personen, die die von Schneider Electric hergestellten Produkte benutzen, oberste Priorität. Deshalb wollen wir den Einsatz von Gefahrstoffen und sensiblen Stoffen über den gesetzlich geforderten Rahmen hinausgehend beschränken. > Prüfen Sie ein Produkt! > RoHS > REACH
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Kontext
Gesetzliche Rahmenbedingungen sind reichlich vorhanden. An erster Stelle ist hier die EU zu nennen,
Verordnungen 76/769/EU (bezogen auf Beschränkungen für den Vertrieb und die Verwendung bestimmter Gefahrstoffe und Entwürfe),
RoHS (Restriction of Hazardous Substances) und
REACH (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals).
Verpflichtung von Schneider Electric
Das Angehen dieser Thematik hat auch für Schneider Electric Priorität; dabei werden 4 Ziele verfolgt, die über den gesetzlich geforderten Rahmen hinausgehen:
- Vorwegnahme zukünftiger Bestimmungen oder Beschränkungen,
- Unterstützung unserer Kunden bei der Umsetzung der momentanen und zukünftigen gesetzlichen Anforderungen,
- Voranbringen der Maßnahmen in der Elektroindustrie,
- Herausnahme dieser Stoffe aus Prozessen und Produkten.
Methodischer Ansatz
Im Rahmen des Gefahrstoff-Managements wird als erstes eine auf konkreten Bedenken des Marktes beruhende Liste erstellt, in der alle Gefahrstoffe und sensiblen Stoffe, die Schneider Electric selbst einsetzt, aufgeführt sind. Die Liste ist in zwei Kategorien unterteilt und zwar in Verbotene Stoffe und Anzumeldende Stoffe; berücksichtigt werden gesetzliche Anforderungen, Kundenanfragen, Wettbewerbsverpflichtungen und auch starke Tendenzen in der Versorgungskette. Im Gefahrstoff-Management wird zwischen 2 speziellen Programmen unterschieden - RoHS und REACH -, die beide in der gesamten Gruppe implementiert sind. Alle Geschäftsbereiche sind einbezogen (Einkauf, Logistik, Industrie, Kommunikation usw.).