REACH-, RoHS-Konformität
                 
                 
                 

                REACH-Konformität

                 
                 

                 

                REACH steht für "Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals", also für die "Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien".

                Verpflichtungserklärung von Schneider Electric zur REACH-Verordnung

                Ziel der REACH-Verordnung ist die Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit von Chemikalien in Produkten und Industrieprozessen.

                Die aus systematischen Beurteilungsprogrammen aller unsere Zulieferer weltweit erfassten Daten sowie die kontinuierliche Prüfung unserer technischen Produktdaten bilden die Grundlage unserer Datenbank, mit der Sie ab sofort den REACH- und RoHS-Status jedes unserer Produkte abrufen können.

                 
                 
                 

                Prüfen Sie ein Produkt!

                Diese Anwendung liefert Informationen für Schneider Electric Produkte über derzeit geplante RoHS-Konformitätsdaten.

                 
                 
                 
                 
                 
                 
                 
                 

                Mehr über REACH ...

                REACH ist eine EU-Verordnung für Chemikalien und deren sichere Handhabung. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Die Ziele von REACH sind die Verbesserung der Gesundheit des Menschen und der Schutz der Umwelt.

                REACH erfasst besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC: Substances of Very High Concern) in einer Liste. Die REACH-Verordnung verpflichtet Schneider Electric zur Weitergabe von Informationen über den Anteil an besorgniserregenden Stoffen in unseren Produkten (in der REACH-Verordnung "Erzeugnisse" genannt) an den Kunden, wenn der Anteil 0,1 % (Gewichtsanteil) überschreitet.

                 

                Auszug aus Artikel 33 der REACH-Verordnung

                “Pflicht zur Weitergabe von Informationen über Stoffe in Erzeugnissen

                1. Jeder Lieferant eines Erzeugnisses, das einen […] Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) enthält, stellt dem Abnehmer des Erzeugnisses die ihm vorliegenden, für eine sichere Verwendung des Erzeugnisses ausreichenden Informationen zur Verfügung, gibt aber mindestens den Namen des betreffenden Stoffes an.
                2.
                 Auf Ersuchen eines Verbrauchers stellt jeder Lieferant eines Erzeugnisses, das einen […] Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) enthält, dem Verbraucher die ihm vorliegenden, für eine sichere Verwendung des Erzeugnisses ausreichenden Informationen zur Verfügung, gibt aber mindestens den Namen des betreffenden Stoffes an.”


                * Die Informationen auf der Seite "Produkt überprüfen" haben wir im Zusammenhang mit dem Anteil an besonders besorgniserregenden Stoffen in unseren Produkten nach bestem Wissen zusammengestellt; sie sind zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung auf dem aktuellen Stand. Aktualisierungen erfolgen im Laufe der Zeit, sobald sich aus ergänzenden Informationen unserer Zulieferer oder durch eigenen Untersuchungen neue Erkenntnisse ergeben.

                  
                 
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