Pressenprüfung

Damit Sie stets auf der sicheren Seite sind

 
 
Jeder Unternehmer, der andere Personen, beschäftigt, ist für deren Arbeitssicherheit verantwortlich (BetrSichV).

Um Ihnen die Einhaltung dieser Vorschrift zu erleichtern, haben wir für den reibungslosen und sicheren Betrieb Ihrer Maschinen unser Serviceangebot erweitert und führen Pressenprüfungen gemäß §10 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durch unsere befähigte Personen durch.

Unsere Leistung im Detail

 
  • Technische Prüfung und Ermittlung des Ist-Zustandes vor Ort
  • Vergleich des Ist-Zustandes mit dem Soll-Zustand
  • Bewertung der Abweichung des Ist- vom Soll-Zustand
  • Ableitung von Handlungsempfehlungen beim Aufdecken von Schwachstellen
  • Erstellung eines Abschlussberichtes und Dokumentation der Ergebnisse
  • Diskussion und Präsentation der Ergebnisse vor Ort

Ihre Vorteile

  • Einhaltung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Prävention von möglichen Personen- oder Sachschäden
  • Reduktion von Instandhaltungskosten durch Präventivmaßnahmen
  • Minimierung von Betriebsausfällen

Fast die Hälfte aller Unfälle an Pressen geht auf fehlende oder unzureichende Handschutzeinrichtungen zurück. Jeder fünfte Unfall an Pressen ereignet sich beim Einrichten. Überhaupt sind Unfälle an diesen Maschinen häufig mit schwersten Verletzungen verbunden. Das Wissen um die sichere Technik ist für sich allein betrachtet also kein Garant für den sicheren Betrieb der Presse.

Vielmehr ist der Arbeitgeber aufgerufen, die Umsetzung der erforderlichen Schutzmaßnahmen sicher zu stellen und zu überwachen:

  • Pressenprüfungen dienen der Feststellung, ob die Presse sich in arbeitssicherem Zustand befindet und ohne Bedenken in Betrieb genommen werden kann bzw. weiterbetrieben werden kann.
  • Wird ein relevanter Mangel festgestellt, sollte die Presse bis zur Abstellung des Mangels nicht in Betrieb genommen werden bzw. bis zur Abstellung des Mangels außer Betrieb genommen werden; gegebenenfalls sollte nach der Mängelabstellung eine Nachprüfung durchgeführt werden.

Weitere Informationen sind in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111, TRBS1201 und 1203 zu entnehmen.

Prüfungen zählen zu den vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelten Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Pressen:

Pressen müssen so beschaffen sein, dass Verletzungen durch deren Werkzeug verhindert werden. Dabei handelt es sich zunächst um Anforderungen an Bau und Ausrüstung der Maschinen. Diese sind sowohl in den Unfallverhütungsvorschriften als auch in der Maschinenverordnung enthalten.

Pressen, die bis zum 31.12.1994 in Verkehr gebracht wurden, müssen den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Pressen ab dem Baujahr 1995 müssen die Anforderungen der Maschinenverordnung erfüllen. Letzteres ist der Fall, wenn die Presse nach harmonisierten europäischen Normen gebaut wurde, ein CE-Zeichen an der Maschine angebracht ist und eine Konformitätserklärung vorliegt.
Für Pressen, die nicht nach harmonisierten Normen gebaut sind, ist zusätzlich eine Baumusterprüfung erforderlich.

Pressen, die wir überprüfen

  • Exzenter- und Hydraulikpressen für die Kaltbearbeitung von Metall
  • Innenhochdruck-Umformanlagen
  • Tafelscheren
  • hydraulische Spanplatten-, Furnier-, Folien-, Sperrholz- und Nagelplattenpressen der Holzindustrie
  • Strangpressen
  • Richtpressen
  • Tuschierpressen
  • Maschinen zur Herstellung von Bolzen, Schrauben, Nieten sowie Lochstanzen (kombinierte Scheren) und
  • CNC-Stanzautomaten
  • hydraulische Pressen der Be- und Verarbeitung von Bekleidung und Textilien
  • hydraulische Pressen für die Herstellung und Verarbeitung von Leder
  • Maschinen zur Fertigung von Steinen, Platten und Rohren aus Beton
  • hydraulische Pressen der keramischen und Glas-Industrie
  • hydraulische Ballenpressen.
  • hydraulische Pressen der Schuhherstellung und –Instandsetzung
  • Handspindelpressen
  • Nietmaschinen
  • Revolver-Lochstanzen
  • Lochstanzen für die Bearbeitung von Profilen

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Ihr Kontakt zu Schneider Electric

 

Telefon: 01805 753575 *

Montag bis Freitag von 7:30 bis 17:00 Uhr

 

Telefax: 01805 754575 *

 

Notdienst: 01805 756575 *

Montag bis Freitag von 17:00 bis 7:30 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen

 

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