PressenprüfungDamit Sie stets auf der sicheren Seite sind
Ihre Vorteile
Fast die Hälfte aller Unfälle an Pressen geht auf fehlende oder unzureichende Handschutzeinrichtungen zurück. Jeder fünfte Unfall an Pressen ereignet sich beim Einrichten. Überhaupt sind Unfälle an diesen Maschinen häufig mit schwersten Verletzungen verbunden. Das Wissen um die sichere Technik ist für sich allein betrachtet also kein Garant für den sicheren Betrieb der Presse. Vielmehr ist der Arbeitgeber aufgerufen, die Umsetzung der erforderlichen Schutzmaßnahmen sicher zu stellen und zu überwachen:
Weitere Informationen sind in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111, TRBS1201 und 1203 zu entnehmen. Prüfungen zählen zu den vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelten Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Pressen: Pressen müssen so beschaffen sein, dass Verletzungen durch deren Werkzeug verhindert werden. Dabei handelt es sich zunächst um Anforderungen an Bau und Ausrüstung der Maschinen. Diese sind sowohl in den Unfallverhütungsvorschriften als auch in der Maschinenverordnung enthalten. Pressen, die bis zum 31.12.1994 in Verkehr gebracht wurden, müssen den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Pressen ab dem Baujahr 1995 müssen die Anforderungen der Maschinenverordnung erfüllen. Letzteres ist der Fall, wenn die Presse nach harmonisierten europäischen Normen gebaut wurde, ein CE-Zeichen an der Maschine angebracht ist und eine Konformitätserklärung vorliegt. Pressen, die wir überprüfen
Weiterführende Links
| ||||||||||||||||||