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                        Verantwortung für die Umwelt

                        Überwachte Standorte, innovative Produktionsprozesse, verringerter Verbrauch ... Über die Einhaltung internationaler Direktiven und Vorschriften hinaus ergreift Schneider Electric zusammen mit seinen Partnern konkrete Maßnahmen zum Schutz der Umwelt.
                         
                         

                        RoHS EU-Richtlinie

                         

                         

                        Die RoHS-Richtlinie trat am 1. Juli 2006 in Kraft und schreibt die Eliminierung von Blei, Quecksilber, Kadmium, sechswertigem Chrom, polybromierten Biphenylen (PBB), polybromiertem Diphenyläther (PBDE) vor. Dies umfasst Ausrüstungskategorien, die in erster Linie die Konsumgüter betreffen.

                        Die RoHS-Richtlinie betrifft in erster Linie die Konsumgüter. „Auch wenn die Niederspannungsprodukte kaum oder nur indirekt betroffen sind, enthalten sie ab Dezember 2008 keine der sechs geregelten Substanzen mehr. Auch wenn hierzu keinerlei Verpflichtung besteht, möchten wir vor dem Hintergrund nachhaltigen Wachstums ein Vorzeigekonzern bleiben."

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                        Die Kerngeschäfte der Unternehmensgruppe