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Ist für eine umgebaute Altmaschine oder Anlage eine CE – Kennzeichnung und EG – Konformitätserklärung erforderlich?

Wird eine Altmaschine oder Anlage durch An- oder Umbau „wesentlich verändert“, so müssen die Anforderungen der Maschinenrichtlinie und der Binnenmarktrichtlinie erfüllt werden. Die CE – Kennzeichnung und EG – Konformitätserklärung sind erforderlich.
FA133251  |  28-Feb-2011  | Sicherheit
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